Praxis für Osteopathie
Babys & Kinder

Wenn Sie uns anrufen um einen Termin zu vereinbaren:



kann das ein paar Minuten dauern...


Meine Mitarbeiterin, Frau Heider, nimmt Ihre Daten auf (Name, Adresse, Tel.) 


bespricht mit Ihnen die Beschwerden Ihres Kindes und sucht einen passenden Ersttermin und 2 Folgetermine im wöchentlichen Abstand. 

Das verpflichtet Sie nicht, alle 3 in Anspruch zu nehmen, wir halten nur Folgetermine frei, weil wir das im Voraus planen müssen. 


Für jeden Termin gilt: 

Sie können bis spätestens 24 h vorher absagen 

(jederzeit auf Band auch am Wochenende - nicht per E-Mail !) 


Nicht abgesagte Termine stelle ich mit  30 €  in Rechnung. 


Da wir 30 Minuten für Sie reservieren und unsere Warteliste überquillt, kann ich einen Ausfall nicht kompensieren. 

Wenn es mal kurzfristig ist, weil z.B. Ihr Kind fiebert, rufen Sie uns an und wir versuchen aus der Warteliste jemandem Ihren Termin zu vergeben. 


Wenn das klappt, dann berechnen wir natürlich nichts. 


Sollte beim Ersttermin kein Bedarf für weitere Behandlungen bestehen, nehmen wir die Termine aus dem Plan.


Dann fragen wir nach den Impfterminen, da wir die 3 Behandlungen gerne "am Stück" planen um den bestmöglichen Erfolg zu erzielen. 


Eine Impfung beschäftigt das Nervensystem und kann Unruhe verursachen. In diesem Zustand reagiert der Körper nicht gut auf eine Behandlung. Deshalb wäre es gut, wenn 5 Tage vor und nach der Impfung keine Behandlung stattfindet. (Rota-Schluckimpfung ist kein Problem)


Wie sind Sie versichert ? 

Ist Ihr Kind Privat- oder Zusatzversichert bekommen Sie eine Rechnung nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker. Diese reichen Sie bei Ihrer Versicherung ein und erhalten die Erstattung gemäß Ihres Vertrages. 

(privat wird i.d.R. vollständig erstattet, ZV ist meist auf 50-80 % festgelegt)


Wenn Ihr Kind gesetzlich mitversichert ist, erstatten die Kassen ganz unterschiedlich.  


Die GKVs fordern ein Rezept vom Arzt, dass Sie vor der Behandlung benötigen, für eine Erstattung über 40 € für  3-4 Behandlungen im Jahr.


Die Barmer und die AOK erstatten die Kosten der osteopathischen Behandlung nur bei Ihren Vertragspartnern, d.h. bei Physiotherapeuten, die eine Kassenpraxis führen. 


Die Barmer Offenburg hat auf mein Anfragen sehr freundlich reagiert und es möglich gemacht, dass die osteopathische Behandlung in meiner Praxis im ersten Lebensjahr ins Babypaket gehört. Wenn Sie also noch Budget haben, erhalten Sie eine Erstattung.


Die AOK hält sich strikt an Ihre Vertragspartner-Regel und erstattet also als einzige KV nicht die osteopathische Behandlung in meiner Praxis.

(da ich keine Kassenpraxis, sondern eine Privatpraxis führe)


Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer Krankenkasse nach den Bedingungen der Erstattung osteopathischer Behandlungen, da sich die Vorgaben immer wieder ändern...


Denken Sie daran, das Rezept vorher zu besorgen, da der Kinderarzt nicht rückdatieren kann und die Behandlungstermine meinerseits auch nicht verändert werden können. 


Jetzt bekommen Sie noch eine Wegbeschreibung zur Praxis

Bitte parken Sie im Hof auf den beschilderten Parkplätzen