Kosten
Ersttermin
dauert ca 40 min, 100 €
Folgetermin
dauert ca 25 min, 60 €
bei längerer Dauer 70 €
Erstattung der Kosten
Ist Ihr Kind Privat- oder Zusatzversichert bekommen Sie eine Rechnung nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker.
Diese reichen Sie bei Ihrer Versicherung ein und erhalten die Erstattung gemäß Ihres Vertrages.
(ZV ist meist auf 50-80 % festgelegt)
Wenn Ihr Kind gesetzlich mitversichert ist, erstatten die Kassen ganz unterschiedlich:
Die GKVs fordern ein Rezept vom Arzt, dass Sie vor der Behandlung benötigen, für eine Erstattung über 40 €/Behandlung, 3-4 im Jahr.
Die AOK erstatten die Kosten der osteopathischen Behandlung nur bei Ihren Vertragspartnern, d.h. bei Physiotherapeuten, die eine Kassenpraxis führen. Das ist in meiner Praxis nicht der Fall.
Die Barmer Offenburg erstattet im ersten Lebensjahr, über das "Babypaket". Wenn Sie also noch Budget haben, erhalten Sie eine Erstattung.
Seit Januar 2026 gibt es neue Regelungen, derer sich immer mehr Krankenkassen anschließen werden:
Es sollen nur noch die Osteopathen anerkannt werden, die in den beiden größten Berufsverbänden (VOD und BVO) gelistet sind, da diese die "strengeren" Bedingungen für die Zulassung als Richtlinien festgelegt haben.
Richtlinien sind die Voraussetzung, dass "der Osteopath" als Berufsbezeichnung gelten soll (das wird 2027 soweit sein), denn das ist bisher nicht der Fall.
Bisher konnten Physiotherapeuten, die auch die Zulassung zum Heilpraktiker haben, Osteopathie lernen und anwenden.
So habe auch ich mit diesen beiden Berufen über Jahre hinweg sehr viele Kurse und Fortbildungen in der Osteopathie absolviert und arbeite damit seit 25 Jahren.
Seit 2017 bin ich Mitglied im Verband für freie Osteopathen (VFO), welcher bisher bei den Krankenkassen anerkannt war, aber nun, nach den neuen Regeln rausfallen wird.
Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer Krankenkasse nach den Bedingungen der Erstattung osteopathischer Behandlungen, da sich die Vorgaben immer wieder ändern...
Denken Sie daran, das Rezept vorher zu besorgen, da der Kinderarzt nicht rückdatieren kann und die Behandlungstermine meinerseits auch nicht verändert werden können.